BMBF - Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA („Pan-European partnership in micro- and Nano-electronic Technologies and Applications“).

Der thematische Schwerpunkt der Richtlinie ist die Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung, indem sie die Mikroelektronik und Sensorik in Deutschland und Europa stärkt und die europäische Wettbewerbssituation im internationalen Vergleich verbessert.

Dafür soll in PENTA die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektronik­systeme speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde entlang der Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden. Neue Lösungen sollen hierbei für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, die intelligente Medizintechnik und das automatisierte Fahren, durchgrundlegende basistechnologische Innovationen für die künftige Mikroelektronik.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben).
Die jeweiligen Bewilligungsbehörde entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel den Förderungsumfang.

Für die ersten Verfahrensstufe muss bis zum 28.02.2020 (17:00 Uhr MEZ) alle "Projekt Outlines" elektronisch bei PENTA eingereicht werden. Bei erfolgreichen Abschluss, werden die Bewerber für die zweite Verfahrensstufe aufgefordert, welche am 20.05.2020 endet.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2818.html