BMBF: Attraktive Arbeits- und Forschungsbedingungen an Hochschulen im Bereich "Künstliche Intelligenz"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte die "Richtlinie zur Schaffung, Verstetigung und Bündelung attraktiver Arbeits- und Forschungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Bereich 'Künstliche Intelligenz'".

Bundesanzeiger vom 6. Januar 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Künstliche Intelligenz (KI) und KI-Forschung sind von großer Bedeutung für die künftige Stärke des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Deutschland. Im Bereich der Grundlagenforschung hat Deutschland mit seiner breiten und exzellenten Forschungslandschaft eine sehr gute Ausgangslage. Obwohl einige Unternehmen Methoden aus dem Spektrum der KI entwickeln und nutzen, hat der Großteil an Unternehmen in Deutschland noch keine ausreichende KI-Expertise, was den Transfer von neuen KI-Technologien in die Breite der Wirtschaft, die von mittelständischen Unternehmen geprägt ist, zu einer großen Herausforderung macht.

Aufgrund ihrer Praxisnähe und Problemorientierung sind Fachhochschulen (FH)/Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) besonders geeignet, um den notwendigen Wissens- und Technologietransfer, insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, zu leisten und so die Wertschöpfungspotenziale zu heben. Neben dem Transfer von Wissen und Methoden ist die praxisnahe Aus- und Weiterbildung von Fachkräften sowie jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern von besonderer Bedeutung.

Zweck der Förderrichtlinie ist es, die Rolle der Forschung an FH/HAW für den Standort Deutschland zu stärken, um so langfristig Fähig- und Fertigkeiten im Bereich KI zu schaffen, zu verstetigen und zu bündeln. Es sollen unter anderem die Grundlagen für exzellente KI-Forschung an FH/HAW gelegt werden, um die vielseitigen Anwendungsfelder für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Eine große Rolle spielen dabei Netzwerk- und Clusteransätze in Verbindung mit personellem Austausch in Kooperation mit regionalen Unternehmen der (Digital-)Wirtschaft und außerhochschulischen Forschungspartnern mit dem Ziel,  innovatives Wissen und neuartige Ideen rasch in KI-Anwendungen zu überführen.

Mit dieser Richtlinie im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ fördert das BMBF strukturbildende Forschungsprojekte mit Forschungsgeräten, Forschungsanlagen und Demonstratoren für Arbeiten zum Zwecke der anwendungs- und transferorientierten KI-Forschung und zur Schaffung attraktiver Forschungs- und Arbeitsbedingungen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Akzentuierung der KI-Forschung an FH/HAW. Im Rahmen der Vorhaben sind notwendige strategische Investitionen förderfähig, die flexible und langfristige Strukturen zur Durchführung von Lehre, Forschung und Entwicklung befördern sowie den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft im Bereich der „Künstlichen Intelligenz“ verstärken. Neben Anschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme ist auch die Erstellung eines umfassenden Nutzungskonzepts zur breiten Verwendung der Investition durch mehrere Nutzergruppen sowie erste Arbeiten, um die Nutzung der Investition in bereits laufende oder geplante Arbeiten einzubinden, zuwendungsfähig. Dabei soll insbesondere der freie Zugang für den wissenschaftlichen Nachwuchs der gesamten Hochschule sichergestellt sein und im Rahmen der Antragstellung dargestellt werden. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).

Die vollständige Richtlinie mit detaillierten Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.