27.07.2018
Die zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Sich ändernde sicherheitspolitische Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Veränderungsprozesse oder Trends wie die Digitalisierung machen es erforderlich, dass Sicherheitslösungen kontinuierlich weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ (http://www.sifo.de) trägt dazu maßgeblich bei, indem ganzheitliche Ansätze unter Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern interdisziplinär erforscht und praxisnah erprobt werden. Ziel ist es, den Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft vor Bedrohungen zu verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.
Dabei spielen KMU eine wichtige Rolle. Sie sind nicht nur eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft, sondern besitzen auch günstige Voraussetzungen, um schnell auf technische Neuerungen zu reagieren und Forschungsergebnisse in neue Technologien, Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umzusetzen. Gleichzeitig können gerade KMU von einer Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen profitieren, indem sie Zugang zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und diese über Technologietransfer in ihre eigenen Produkte und Geschäftsmodelle einbringen. Als Partner in Innovations- und Wertschöpfungsketten sind sie Treiber des technologischen Fortschritts und tragen wesentlich zur Innovationsdynamik und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei.
Mit der Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ will das BMBF das Innovationspotenzial von KMU und den Praxistransfer in der Sicherheitsforschung stärken. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, sich deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit zu nutzen.
Es werden Verbundprojekte mit mindestens zwei Projektpartnern gefördert,
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der “Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.
Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
Antragsberechtigt sind KMU, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1848.html