BMBF: Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern

Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA, Bundesanzeiger vom 22. Januar 2021

Vom 14. Januar 2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist am europäischen Cluster PENTA („Pan-European partnership in micro- and Nano-electronic Technologies and Applications“) im Rahmen der Initiative EUREKA beteiligt. Ziel ist es, die Innovationsdynamik im Bereich Elektroniksysteme durch die gezielte Einbindung von Partnern in internationale Verbünde zu unterstützen und zu fördern.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Förderziel ist die Beschleunigung der Innovationsdynamik in Deutschland im Bereich der Technologien und Anwendungen von Elektroniksystemen sowie der Aufbau von europäischen Innovations- und Wertschöpfungsketten, um die technologische Souveränität in der Mikroelektronik und Sensorik in Deutschland und Europa zu stärken und somit die Wettbewerbssituation im internationalen Vergleich zu verbessern.

Zuwendungszweck ist die Förderung deutscher Partner in vorwettbewerblichen, industriegetriebenen europäischen FuE-Verbundvorhaben im Rahmen des EUREKA-Clusters PENTA. Die Zuwendungen des BMBF sollen innovative und risikobehaftete kooperative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten im Rahmen bi- und multilateraler euro­päischer Verbundvorhaben. Das BMBF fördert im Rahmen der PENTA-Förderrunde 2021 vorrangig Vorhaben, die einen großen Beitrag zur Vertrauenswürdigkeit und Nachhaltigkeit von Mikroelektronik im Sinne des Rahmenprogramms Mikroelektronik der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021 bis 2024 leisten.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Technologiebereiche:

  • Electronic Design Automation (EDA),
  • Spezialprozessoren für Edge-Computing und Künstliche Intelligenz,
  • neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik,
  • Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik,
  • intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik,
  • Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien),
  • ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion (Automatisierungslösungen, additive Fertigungsverfahren, Mess- und Prüftechnik) sowie
  • neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von Halbleiterbauelementen („Advanced Silicon and Beyond“), z. B. neuartige Strukturen und Bauelemente und neue Ansätze für Rechenleistung („Beyond-von-Neumann“) mit bereits erkennbarer industrieller Anwendungs- und Umsetzungsfähigkeit

für Anwendungen in:

  • Künstlicher Intelligenz,
  • Kommunikationstechnologie,
  • Smart Health,
  • Autonomem Fahren,
  • Industrie 4.0 sowie Intelligenter Energiewandlung.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

7 Verfahren

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

PENTA hat sich das Ziel gesetzt, den Antragstellern und dabei insbesondere KMU die Teilnahme an europäischen Kooperationsprojekten durch einfache Antragstellung und gezielte Förderberatung zu erleichtern. Das Verfahren ist daher zweistufig angelegt:

In der ersten Verfahrensstufe reicht der Koordinator des Gesamtverbundes eine Projektskizze („Project Outline“) sowie gegebenenfalls eine Gesamtvorhabenbeschreibung („Full Project Proposal“) für das transnationale Gesamtvorhaben bei der PENTA-Geschäftsstelle ein.

In der zweiten Verfahrensstufe können die nach Nummer 3 antragsberechtigten Teilnehmer der vom BMBF positiv bewerteten Gesamtvorhabensbeschreibungen („Full Project Proposals“) zur Einreichung förmlicher Förderanträge aufgefordert werden.

Für die Förderrunde 2020 ist die Vorlagefrist der 26. Februar 2021 (17.00 Uhr MEZ).

 

Die vollständige Richtlinien des BMBF finden Sie hier.