enaDer Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.
Der angebotene Fortbildungskurs informiert über Neuerungen bei den geltenden Rechtsvorschriften und Änderungen der Aufgaben der Laserschutzbeauftragten.
Inhaltliche Schwerpunkte
Referent
Dr. rer. nat. habil. Gisbert Staupendahl (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Ingenieure, Techniker, Meister und qualifizierte Mitarbeiter, die als Laserschutzbeauftragte tätig sind
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Weitere Informationen unter www.jenall.de/optik
Datum
20.03.2018
Stadt
Jena
Veranstaltungsort
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Veranstalter
JenALL Jenaer Akademie e.V.
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Telefon
+49 (0) 3641 205 108