Mit der Veröffentlichung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV im Jahr 2010 und deren Neufassung vom 30.11.2016 haben sich die Stellung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb und seine Verantwortung geändert. Insbesondere im Hinblick auf die korrekte Bestellung und die Schulung des Laserschutzbeauftragten gilt es, die aktuellen Vorgaben zu beachten.