Laserschutzbeauftragte sind auf Baustellen unverzichtbar, seit in den überwiegend für Vermessungsaufgaben verwendeten Lasergeräten leistungsstärkere Laser der Klassen 3R und 3B eingesetzt werden. Schon Laser der Klasse 2 stellen ein Risiko dar, denn sie können bei Blendung eine vorübergehende Einschränkung der Sehfähigkeit hervorrufen und zu Unfällen führen.
Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.
Dieses Seminar vermittelt ausführlich alle Informationen zum sicheren Umgang mit Lasern auf Baustellen und beinhaltet den Erwerb der Sachkunde als Laserschutzbeauftragter und der Fachkenntnisse gemäß OStrV. Die Teilnehmer werden über das Gefährdungspotential von Baulasern informiert und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen.
Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 11 (früher BGV B2) sowie die in der TROS Laserstrahlung definierten gesetzlichen Anforderungen der OStrV für den Nachweis der Fachkenntnisse.
Inhalte:
Teilnehmerkreis:
Künftige Laserschutzbeauftragte, die auf Baustellen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Lasersicherheit verantwortlich sein werden und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen. Koordinatoren, Aufsichtsführende und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die sich Kenntnisse der Lasersicherheit auf Baustellen aneignen möchten.
Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen:
Der Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Lasereinrichtungen.
Teilnahmegebühr:
395,- € zzgl. ges. MwSt.
Datum
09.07.2020
Stadt
Hannover
Veranstaltungsort
LZH Laser Akademie GmbH Hannover oder bei Ihnen im Haus.
Veranstalter
LZH Laser Akademie GmbH
Garbsener Landstr. 10, D-30419 Hannover
Telefon
+49 (0) 511 277-1738
Fax
+49 (0)511 277 1805